Neue Entwicklungen in der GOÄ-Abrechnung für additive IOL
Wir möchten alle Ärztinnen und Ärzte auf zwei aktuelle Fachartikel hinweisen, die sich mit der GOÄ-Abrechnung additiver IOL befassen. Die Artikel beleuchten, wie sulkusfixierte Add-on IOL künftig besser abgerechnet werden können.
Die Abrechnung additiver IOL, insbesondere sulkusfixierter Add-on IOL, wirft in der refraktiven Kataraktchirurgie regelmäßig Fragen auf. Im Mittelpunkt steht dabei die medizinrechtliche Einordnung der zusätzlichen Linsenimplantation: Handelt es sich um eine eigenständige Leistung mit eigenem Therapieziel, und kann diese zusätzlich zur Kataraktoperation nach GOÄ abgerechnet werden?
Zwei Fachartikel von RA Michael Zach beleuchten diese Fragestellung aus medizinrechtlicher Perspektive. Im Fokus stehen unter anderem die Abrechnung nach Nr. 1352 GOÄ, die Abgrenzung zur Kataraktoperation nach Nr. 1375 beziehungsweise 1375a GOÄ, die Rolle der Presbyopiekorrektur, die Implantation im Sulkus, die Reversibilität von Add-on IOL sowie Fragen der privaten Kostenerstattung.
Worum geht es in den Fachartikeln?
Der Beitrag „Add-on-Linsen in Abrechnung und Therapieplanung“ ordnet die Einbringung der Add-on-Linse zur Presbyopiekorrektur als selbständige Leistung ein. Der Artikel erläutert, dass sich die Add-on-Linse durch Therapieziel, Implantationssitus und potenziell zweizeitige Implantation von der Intraokularlinse nach Nr. 1375 GOÄ unterscheidet. Außerdem werden die Abrechnungsgrundlage nach Nr. 1352 GOÄ, die freie Methodenwahl des informierten Patienten und Fragen der Kostenerstattung behandelt.
Der Fachartikel „Die Abrechnung der Add-on Linse“ vertieft die medizinrechtliche Betrachtung der individuellen Refraktionseinstellung zum Presbyopieausgleich. Thematisiert werden unter anderem die zusätzliche Abrechnung nach Nr. 1352 GOÄ, die Reversibilität der Add-on-Linse, die Einordnung im Verhältnis zu Nr. 1375 beziehungsweise 1375a GOÄ sowie Unterschiede zwischen privater Krankenversicherung und Beihilfe.
Häufige Fragen zur GOÄ-Abrechnung additiver IOL
Was ist eine additive IOL beziehungsweise Add-on IOL?
Eine additive IOL ist eine zusätzliche Intraokularlinse, die ergänzend zu einer bereits vorhandenen oder im Rahmen der Operation eingebrachten Kapselsacklinse eingesetzt werden kann. Add-on IOL werden typischerweise im Sulkus positioniert und können unter anderem für refraktive Zielsetzungen wie Presbyopiekorrektur oder Feinjustierung der Refraktion relevant sein.
Welche GOÄ-Ziffer steht bei der Abrechnung einer Add-on IOL im Mittelpunkt?
In den Fachartikeln von RA Michael Zach steht insbesondere die Nr. 1352 GOÄ im Mittelpunkt. Sie wird im Zusammenhang mit der Einbringung einer zusätzlichen intraokularen Linse als selbständige Leistung diskutiert.
Wie grenzt sich die Add-on IOL von der Kataraktoperation nach Nr. 1375 GOÄ ab?
Die medizinrechtliche Einordnung in den Fachartikeln stellt darauf ab, dass die Add-on IOL ein eigenes refraktives Therapieziel verfolgen kann. Sie unterscheidet sich außerdem durch ihren Implantationsort im Sulkus und durch die Möglichkeit einer potenziell zweizeitigen Implantation von der Kapselsacklinse im Rahmen der Kataraktoperation.
Warum spielt die Presbyopiekorrektur bei der Abrechnung eine Rolle?
Die Presbyopiekorrektur ist in den Artikeln ein zentraler Aspekt, weil sie als refraktives Therapieziel beschrieben wird, das über den reinen Linsentausch im Rahmen der Kataraktoperation hinausgehen kann. Daraus ergibt sich die Frage, ob die zusätzliche Einbringung einer Add-on IOL als eigenständige Leistung zu bewerten ist.
Welche Rolle spielt die Reversibilität von Add-on IOL?
Die Reversibilität wird in den Fachartikeln als wichtiger Aspekt der Therapieplanung beschrieben. Add-on IOL können eine Korrekturoption eröffnen, weil sie im Vergleich zu einer Kapselsacklinse leichter austauschbar oder entfernbar sind.
Ersetzen die Fachartikel eine individuelle Abrechnungs- oder Rechtsberatung?
Nein. Die Fachartikel bieten eine medizinrechtliche Einordnung zur GOÄ-Abrechnung additiver IOL. Für konkrete Abrechnungsfragen, Einzelfälle oder Erstattungsfragen sollte eine individuelle rechtliche beziehungsweise abrechnungsbezogene Prüfung erfolgen.
Quellen und Downloads
- RA Michael Zach: „Add-on-Linsen in Abrechnung und Therapieplanung“, Der Augenspiegel, Juni 2023.
- RA Michael Zach: „Die Abrechnung der Add-on Linse – Individuelle Refraktionseinstellung zum Presbyopieausgleich“, Ophthalmologische Nachrichten, 06/2024.
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